Honorarordnung
HONORARORDNUNG 2020 (Download)
AUFNAHME in die Ausbildung:
Kandidat zahlt € 200,– Aufnahmegebühr
Die Interviewer erhalten einen Stundensatz von € 80,–
AUSBILDUNG:
An den APLG:
— € 220,– Jahresbeitrag ab dem 1. Kalenderjahr für die Dauer des KandidatInnen-Status; wird
jährlich festgesetzt durch die Gleichsetzung mit den Beiträgen für o. und a.o. Mitglieder des
Vereins.
— Teilnehmerbeiträge für die vom APLG veranstalteten Tagungen / Symposien / Vorträge:
jeweils entsprechend der Kalkulation
An die jeweiligen Lehranalytiker / Dozenten / Prüfer:
—Lehranalyse je nach persönlichem Stundensatz zwischen € 60 und 100,–
—Kontrollanalyse / Supervision je nach persönlichem Stundensatz zwischen € 60,– und 100.—
—Seminare und Kasuistik-Gruppen zwischen € 60 und 100,– pro Stunde (45 min.), geteilt durch
die Teilnehmerzahl
—Allgemeines Seminar und Frühjahrsgespräche: gratis
—Seminare / Workshops von Gästen (sofern sie nicht über den APLG verrechnet werden): je
nach vereinbarter Honorarhöhe
ABSCHLUSS der Ausbildung:
An die Linzer Sektion:
—€ 400,– einmalig für das Lesen der Abschlussarbeit / Diskussion der Arbeit (lt. Beschluss des
APLG Linz vom 22.11.2017)
—Leser der Abschlussarbeit erhalten € 200,– (lt. Beschluss des APLG Linz vom 22.11.2017)
Zu beachten: Nichtbezahlung der zu begleichenden Gebühren und Mitgliedsbeiträge trotz
dreimaliger Aufforderung gilt gemäß Ausbildungsordnung als eines der formalen Kriterien für ein
Ausscheiden aus der Ausbildung