Honorarordnung


HONORARORDNUNG 2020 (Download)


AUFNAHME in die Ausbildung:

Kandidat zahlt € 200,– Aufnahmegebühr

Die Interviewer erhalten einen Stundensatz von € 80,–


AUSBILDUNG:


An den APLG:

— € 220,– Jahresbeitrag ab dem 1. Kalenderjahr für die Dauer des KandidatInnen-Status; wird
jährlich festgesetzt durch die Gleichsetzung mit den Beiträgen für o. und a.o. Mitglieder des
Vereins.

— Teilnehmerbeiträge für die vom APLG veranstalteten Tagungen / Symposien / Vorträge:
jeweils entsprechend der Kalkulation


An die jeweiligen Lehranalytiker / Dozenten / Prüfer:

—Lehranalyse je nach persönlichem Stundensatz zwischen € 60 und 100,–

—Kontrollanalyse / Supervision je nach persönlichem Stundensatz zwischen € 60,– und 100.—

—Seminare und Kasuistik-Gruppen zwischen € 60 und 100,– pro Stunde (45 min.), geteilt durch
die Teilnehmerzahl

—Allgemeines Seminar und Frühjahrsgespräche: gratis

—Seminare / Workshops von Gästen (sofern sie nicht über den APLG verrechnet werden): je
nach vereinbarter Honorarhöhe


ABSCHLUSS der Ausbildung:
An die Linzer Sektion:

—€ 400,– einmalig für das Lesen der Abschlussarbeit / Diskussion der Arbeit (lt. Beschluss des
APLG Linz vom 22.11.2017)

—Leser der Abschlussarbeit erhalten € 200,– (lt. Beschluss des APLG Linz vom 22.11.2017)


Zu beachten: Nichtbezahlung der zu begleichenden Gebühren und Mitgliedsbeiträge trotz
dreimaliger Aufforderung gilt gemäß Ausbildungsordnung als eines der formalen Kriterien für ein
Ausscheiden aus der Ausbildung